Rechtslage

Eine Quote lässt sich nur bewerten, wenn klar ist, wer sie überhaupt anbieten darf – darum gehört die Rechtslage bei Valuewettenat.com zur Grundausstattung und nicht in eine Fußnote.

Zuerst geht es um die Einordnung der Sportwette, danach um die Frage, wo online wetten erlaubt ist. Anschließend stehen drei Werbeformeln im Zentrum: „ohne Verifizierung“, „ohne Limit“ und „ohne Wettsteuer“. Die Gebühr beträgt seit 1. April 2025 nach § 33 TP 17 Gebührengesetz 5 % vom Wetteinsatz; Schuldner ist der Anbieter.

Übernimmt ein Buchmacher die Gebühr selbst, bewirbt er das gern als „ohne Wettsteuer“ – verschwunden ist sie deshalb nicht. Live-Wetten und Höchsteinsätze fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Landes, und wer im Ausland zugelassen ist, hat damit noch keine österreichische Bewilligung.

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